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Was sich 2013 alles ändert – worüber wir uns freuen und ärgern werden

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Was sich 2013 alles ändert – worüber wir uns freuen und ärgern werden

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Ein neues Jahr, und damit neue Herausforderungen stehen vor
der Tür.
Nicht nur im persönlichen Umfeld werden sich neue Chancen
ergeben und neue Situationen entwickeln, auch der Gesetzgeber hat den
Jahreswechsel zum Anlass einiger Änderungen genutzt. Diese Änderungen werden
einzelne Rahmenbedingungen des täglichen Lebens mehr oder weniger beeinflussen.
Hier eine Auflistung der wichtigsten Änderungen für das Jahr 2013:

                Die
Praxisgebühr fällt weg

Eine der positiven Meldungen für 2013 ist der Wegfall der Praxisgebühr, die in Höhe von 10€ pro Quartal (bei Arztbesuch) fällig wurde. Sie war seit Anfang an sehr unbeliebt, sowohl bei den Patienten als auch bei den Ärzten, die diese für die Krankenkasse eintreiben mussten. Zudem hat sie ihren eigentlichen Zweck – nämlich die Reduzierung der Arzbesuche – nicht erfüllt. So ist es wenig überraschend, dass die im Jahr 2004 eingeführte Praxisgebühr  ab dem 01. Januar ersatzlos gestrichen wird.

                Der
Rentenbeitrag sinkt

Der Beitragssatz zur Rentenversicherung wird von 19,6 auf 18,9 Prozent herab gesetzt. Seit 1995 ist dies der niedrigste Stand. Ein Durchschnittsverdiener mit 2600 Euro Bruttogehalt im Monat zahlt damit etwa neun Euro weniger als bisher in die Rentenkasse ein. Zudem können Arbeitnehmer von 2013 an etwas mehr von den gesetzlichen Rentenbeiträgen steuerlich absetzen. Statt bisher 48 Prozent des Arbeitnehmeranteils sind das dann 52 Prozent. Insgesamt werden mit diesen Maßnahmen Arbeitgeber und Arbeitnehmer um etwas mehr als drei Milliarden Euro jährlich entlastet.

                Die Papierlohnsteuerkarte
wird (nun endlich) verabschiedet

Arbeit und Steurn – Abschied von der Papierkarte. Nach zweimaliger Verschiebung ist die Lohnsteuerkarte nun endgültig Geschichte.  Der Arbeitgeber ruft die Steuermerkmale des Beschäftigten dann elektronisch beim Bundeszentralamt für Steuern ab. Allerdings kommt die elektronische Steuerkarte nicht zum 1. Januar, sondern etappenweise. Der Arbeitgeber hat das gesamte Jahr 2013 Zeit, die Lohnabrechnung auf das neue Verfahren umzustellen.
                Der
GEZ-Pflichtbeitrag kommt (Haushaltsabgabe)

Die Rundfunkgebühr heißt zukünftig Rundfunkbeitrag und wird pro Wohnung erhoben. Von Januar an muss jeder Haushalt verpflichtend Rundfunkgebühren bezahlen. Die Gebühr beträgt 17,98 Euro monatlich und entspricht damit den Gebühren, die bereits bisher für die Nutzung von Radio, TV und Geräten wie Computern angefallen ist. Die Haustürbesuche der GEZ-Mitarbeiter entfallen damit. Näheres kann man hier nachlesen.
                Betreuungsgeld // weniger Elterngeld
Eltern, die ihre Kinder nicht in einer öffentlichen Einrichtung betreuen lassen, werden von August an (Stand jetzt) das von der schwarz-gelben Regierung verabschiedete neue Betreuungsgeld erhalten. Bis auf weiteres erhalten die Eltern 100 Euro für ein- und zweijährige Kinder.
Für von Januar an geborene Kinder gibt es jedoch wegen einer Änderung der Berechnungsweise weniger Elternegeld. Künftig zählen nämlich nicht mehr die konkreten Abzüge für Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, sondern die Behörde zieht für die Sozialversicherungsbeiträge einheitlich 21 Prozent ab. Dadurch kann für Eltern mit einem monatlichen Bruttolohn zwischen 2000 und 3000 Euro das künftige Elterngeld um sieben bis zehn Euro im Monat sinken.
                Staatlicher
Zuschuss für die private Pflegeversicherung // Pflegerentenreform

Für die private Pflegezusatzversicherung gibst es ab dem 01.01.2013 einen staatlichen Zuschuss von 60 Euro im Jahr. Voraussetzung ist allerdings, dass pro Versicherungsnehmer jährich mindestens 120 Eure in einen entsprechend zuschussfähgen Vertrag eingezahlt werden.
Im gleichen Atemzug steigt jedoch der Beitragssatz der gesetzlichen Pflegeversicherung von 1,95 Prozent auf 2,05 Prozent, bei Kinderlosen sogar auf 2,3 Prozent. Für den Staat bedeutet das Mehreinnahmen von 1,1 bis 1,2 Milliarden Euro im Jahr.

                Der
staatliche Spritpreisvergleich

Vom kommenden Sommer an soll es eine Art offiziellen Spritpreisvergleich geben. Das bedeudet das Tankstellen künftig ihre Preise an das Kartellamt melden und Autofahre diese dann, etwa per Smartphone oder Computer, abrufen können.

                Führerscheinklassen ändern sich
Durch eine Änderung der EU-Richtlinie ändern sich am 19. Januar die Führerscheinklassen. Die Änderung treffen vor allem Krafträder und das Fahren mit Anhänger. Die Regelungen gelten nur für neue Führerscheine. Alle bisher erworbenen Fahrberechtigungen bleiben erhalten. Zudem müssen Führerscheine künftig alle 15 Jahre erneuert werden. Dies ist aber lediglich ein verwaltungstechnischer Vorgang. Abgesehen von Bus- oder LKW-Führerschein ist dafür keine ärztliche oder augenärztliche Untersuchung erforderlich.
                Fernlinienbusse
Als Konkurrenz zu Zügen, Autos und Billigfliegern, wird 2013 der Busmarkt liberalisiert – freie Fahrt für innerdeutsche Fernlinienbusse. Künftig dürfen Busunternehmen für Strecken ab 50 Kilometer regelmäßigen Linienverkehr anbieten. Zahlreiche Busgesellschaften sitzen bereits in den Startlöchern. Darunter sind zwar einige Start-ups, aber auch größere und bekanntere Gesellschaften, wie zum Beispiel die Deutsche Post oder der ADAC, warten mit einem Angebot auf.
                Portoerhöhung
Die Post erhöht zum ersten Mal seit 15 Jahren das Porto für normale Briefe. Der Preis steigt von 55 Cent auf 58 Cent; wer alte MArken nutzen will, für den gibt es Drei-Cent-Briefmarken. Beim Maxibrief steigt das Porto von 2,20 auf 2,40 Euro.
                Wegfall
des Bundesschatzbriefes

Günther Schild setzt sich zur Ruhe; Mit der Schildkröte als Werbetier warb die Finanzagentur des Bundes bis zuletzt für Bundesschatzbriefe. Sie boten den Bürgern seit 44 Jahren die Möglichkeit dem Staat direkt zu einen vorher festgelegten Zinssatz Geld zu leihen. Zwar galt die Anlage als besonders sicher, aber die Sparzinsen sanken besonders in den letzten Jahren enorm. Dadurch lohnte sich das Geschäft für den Staat offensichtlich nicht mehr. Alle bestehende Konten werden bis zur festgeschriebenen Fölligkeit fortgeführt, jedoch werden ab 01.01.2013 keine neuen Bundesschatzbriefe und Finanzierungsgeschäfte mehr ausgegeben.

                Minijobber dürfen mehr verdienen
Aus den 400 Euro-Jobs werden künftig 450 Euro Jobs. Auf diesen Betrag wird die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs angehoben. Neu ist: Von dem Verdienst müssen nun Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt werden, allerdings maximal 17,55 Euro im Monat. Dafür erwirbt der Minijobber volle Pflichtbeitragszeiten in der gesetzlichen Rentenkasse.

                Sachkundenachweis
für Finanzberater

 Finanzberater müssen von Januar 2013 an einen Sachkundenachweis erbringen. Die Sachkundeprüfung muss bei Industrie- und Handelskammer abgelegt werden. Auch muss der Berater eine Versicherung abschließen, die bei Vermögensschäden haftet.

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