Zu den kurzfristigen Krediten zählt der „Dispositionskredit“, auch „Kontokorrentkredit“ genannt, bei dem die Banken ihren Kunden üblicherweise ein Kreditlimit auf ihrem Girokonto einräumen. Ein Dispositionskredit ist also ein Überziehungskredit des Girokontos. Der Bankkunde kann sein Konto bis zu einem festgelegten Höchstbetrag ohne vorherige Ankündigung und ohne Formalitäten überziehen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Bank den Überziehungskredit bereits eingeräumt hat. Dispositionskredite werden in der Regel von Banken auf Anfrage eingeräumt, wenn auf dem Konto regelmäßige Zahlungen eingehen. Der Kunde erhält von der Bank eine schriftliche Bestätigung, die ihn über die Rahmendaten des Dispositionskredites, wie z.B. Höchstbetrag des Kredites und aktueller Zinssatz informiert. Eine feste Laufzeit gibt es bei dieser Kreditform nicht, das Limit wird unbefristet, also bis auf weiteres gewährt. Sind die Voraussetzungen für die Gewährung des Kreditlimits nicht mehr gegeben, kann die Limitvereinbarung von der Bank gekündigt werden. Ein schriftlicher Vertrag ist beim Überziehungskredit nicht notwendig. Aufgrund der vergleichsweise hohen Zinsen die für die Inanspruchnahme des Kredites zu zahlen sind, und der meist eher geringen Summe, über die der Kunde verfügen kann, eignet er sich nicht für größere Anschaffungsvorhaben. Dispositionskredite werden mit einem variablen Zinssatz verzinst, d.h. die Zinsen für den Dispositionskredit können von der Bank verändert werden, worüber der Kunde z.B. über den Kontoauszug informiert wird. Ein Dispositionskredit eigent sich zur Überbrückung kleiner Liquiditätsengpässe. Diese entstehen z.B. wenn dringende Überweisungen vorgenommen werden müssen und das Gehalt noch nicht eingegangen ist.
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