Eckdaten:
Zum unmittelbar geförderten Personenkreis zählen hauptsächlich rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer und Beamte – sowie mittelbar auch deren Ehepartner. Bei allen Riester-Produkten ist der Beitragserhalt garantiert, bedeutet, das was eingezahlt wurde geht auch nicht verloren. Die Leistungen dürfen (bei vollem Erhalt der Förderfähigkeit) frühestens ab dem 60. Lebensjahr abgerufen werden (bei Vertragsabschluss ab 2012 erst ab dem 62. Lebensjahr). Vorgeschrieben sind lebenslange Rentenleistungen, maximal 30 Prozent der angesparten Summe dürfen zu Rentenbeginn einmalig entnommen werden. Bei Arbeitslosigkeit sind Riester-Verträge Hartz-IV-sicher.
Die Förderung:
Die Riester-Förderung besteht aus zwei Teilen.
Zum einen gibt es für den Sparer und für jedes kindergeldberechtigte Kind Zulagen, die direkt von einer Behörde in den geförderten Vertrag eingezahlt werden.
Zum anderen gewährt der Staat für die eingezahlten Beiträge den Sonderausgabenabzug, das heißt, die Beiträge sind von der Steuer absetzbar. Ist die Steuerersparnis höher als die Zulagen, erhält der Sparer die Differenz vom Finanzamt zusätzlich erstattet. (Günstigerprüfung)
Die vollen Zulagen erhält aber nur, wer auch seinen Mindesteigenbeitrag leistet, sonst werden diese verhältnismäßig reduziert. Riester-Renten sind dann später in voller Höhe mit dem persönlichen Steuersatz steuerpflichtig.
Allgemeines:
Trotz der vielen Vorteile sind offensichtlich aber noch nicht alle Sparer in ausreichendem Maß über die Wirkungsweise der Förderung informiert. Anders ist nicht zu erklären, warum immer noch Millionen förderberechtigter Bürger keinen Riester-Vertrag haben und die, die einen haben, verschenken sogar die Zulagen, da sie diese schlicht nicht beantragen.
In der Praxis ist das relativ leicht, nur mangelt es wohl hier einfach an Aufklärung oder Falschberatung.
Das Rezept: Vertrauenswürdigen Berater suchen, Dauerzulagenantrag stellen und jährlich einfach nur kontrollieren / lassen.